Hinweis Standesamt- u. Staatsbürgerschaftsverband

Die Gemeinde Gschwandt ist Mitglied beim Standesamt- und Staatsbürgerschaftsverband Gmunden. Der Standesamtsverband Gmunden ist am 14. April 2016 wieder in das Seeschloss Ort übersiedelt. 

Standesamt- und Staatsbürgerschaftsverband Gmunden
4810 Gmunden, Ort 1
Tel. 07612 794-284

E-Mail: standesamt@gmunden.ooe.gv.at

Durchführung einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung

Medizinisch unterstützte Fortpflanzungen dürfen nur von zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Fachärztinnen/Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in eigens hierfür zugelassenen Krankenanstalten durchgeführt werden.

Eine Ausnahme besteht für medizinisch unterstützte Fortpflanzungen, die durch das Einbringen von Samenzellen in die Geschlechtsorgane einer Frau erfolgen. Diese Methode der medizinisch unterstützten Fortpflanzung darf auch in den Ordinationen von Fachärztinnen/Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe angewendet werden, sofern dabei der Samen des Ehegatten oder des Lebensgefährten verwendet wird.

Rechtsgrundlagen

§ 4 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz