Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale

Der jährliche Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale beträgt:

a) Für Freizeitwohnungen bis zu 50 m² Nutzfläche 

    sowie für Dauercamper                                        € 129,60

b) Für Freizeitwohnungen über 50 m² Nutzfläche       € 259,20

Gültig ab: 01.11.2023

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