Wasserbenützungsgebühr

Eigentümer von angeschlossenen bebauten Grundstücken haben   

je m³ Wasser .......................................................... € 2,07

und

pro beigestellten Wasserzähler
eine monatliche Gebühr von ...................................... € 2,31

jeweils inkl. 10 % USt.

zu entrichten. 

Gültigkeit ab: 01.01.2026

Wassergebührenordnung (293 KB) - .PDF

Zuständig