Wasserbenützungsgebühr

Zuständig

Eigentümer von angeschlossenen bebauten Grundstücken haben   

je m³ Wasser .......................................................... € 1,99

und

pro beigestellten Wasserzähler
eine monatliche Gebühr von ...................................... € 2,20

jeweils inkl. 10 % USt.

zu entrichten. 

Gültigkeit ab: 01.01.2025

Wassergebührenordnung (526 KB) - .PDF