Kommunalsteuer

Zuständig

Unternehmer, die in einer im Gemeindegebiet von Gschwandt gelegenen Betriebsstätte Dienstnehmer beschäftigen, haben, unter Berücksichtigung eines Freibetrages (€ 1.095,00) und einer Freigrenze (€ 1.460,00), die Kommunalsteuer in Höhe von 3 % der ausbezahlten Bruttolöhne zu entrichten. Fälligkeit ist jeweils der 15. des Folgemonats.

Die Kommunalsteuererklärung ist jährlich bis 31.03. des Folgejahres über Finanzonline einzureichen.

Gemeindekennziffer der Gemeinde Gschwandt: 40708

Bankverbindung:
AT73 3451 0000 0961 0171, BIC: RZOOAT2L510
Raiffeisenbank Salzkammergut