Eigentümer von angeschlossenen bebauten Grundstücken haben
je m² der Bemessungsgrundlage (bebaute Fläche) jährlich ................. € 0,66
und
je m³ verbrauchten Wassers .......................................................... € 3,85
jeweils inkl. 10 % USt.
zu entrichten.
Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke ist die auf volle Quadratmeter abgerundete Fläche der an die Kanalisationsanlage unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Bauwerke, und zwar:a) bei eingeschossigen Bauwerken die bebaute Grundfläche,b) bei mehrgeschossigen Bauwerken die Summe der Geschossflächen.
Gültigkeit ab: 01.01.2026
Kanalgebührenordnung (323 KB) - .PDF