Hundemarke

Zuständig

Hundemarke pro Stück ............ €  4,00

Gültigkeit ab: 01.07.2022

Eine Person, die einen über 12 Wochen alten Hund hält, hat dies dem Bürgermeister der Gemeinde in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen drei Tagen zu melden.

Mitzubringen sind:
a) Sachkundenachweis
b) Nachweis einer Haftpflichtversicherung

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