Hundeabgabe

Zuständig

 Hundeabgabe jeweils pro Kalenderjahr:
 Hund€ 65,00
 Wachhund€ 30,00

Gültigkeit ab: 01.01.2025

Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen fünf Werktagen zu melden. 

Mitzubringen sind:
a) Sachkundenachweis
b) Nachweis einer Haftpflichtversicherung
c) Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank gemäß § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz


Ab dem 1. Dezember 2024 gelten in Oberösterreich neue Regelungen für Hundehalter, die mit dem novellierten Hundehaltegesetz eingeführt wurden. Die Änderungen legen besonderen Wert auf verstärkte Verantwortung der Hundehalter und definieren klare Pflichten. Das Hauptziel dieser Reform ist es, ein sicheres und harmonisches Miteinander von Mensch und Hund zu fördern und Vorfälle zu vermeiden, die durch mangelnde Aufsicht oder Kontrolle der Tiere entstehen können. 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://hundehaltung-ooe.at/

Hundeabgabeordnung (337 KB) - .PDF