Hundeabgabe

Zuständig

Hundeabgabe jeweils pro Kalenderjahr: 

Hund  ....................................  € 62,00
Wachhund ............................... € 20,00

Hundemarke Stück ................  € 4,00
 

Gültigkeit ab: 01.01.2024

Eine Person, die einen über 12 Wochen alten Hund hält, hat dies dem Bürgermeister der Gemeinde in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen drei Tagen zu melden.

Mitzubringen sind:
a) Sachkundenachweis
b) Nachweis einer Haftpflichtversicherung

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