Hinweis Standesamt- u. Staatsbürgerschaftsverband

Die Gemeinde Gschwandt ist Mitglied beim Standesamt- und Staatsbürgerschaftsverband Gmunden. Der Standesamtsverband Gmunden ist am 14. April 2016 wieder in das Seeschloss Ort übersiedelt. 

Standesamt- und Staatsbürgerschaftsverband Gmunden
4810 Gmunden, Ort 1
Tel. 07612 794-284

E-Mail: standesamt@gmunden.ooe.gv.at

Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

Opfer einer schweren Körperverletzung, die nach dem 31. Mai 2009 begangen wurde, haben nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistung eines Vorschusses in Form eines Pauschalbetrags für Schmerzengeld. Je nach Schwere der Verletzung beträgt der durch das Sozialministeriumservice (früher: Bundessozialamt) einmalig zu leistende Betrag entweder 2.000 Euro, 4.000 Euro, 8.000 Euro oder 12.000 Euro.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 6a Verbrechensopfergesetz (VOG)

Letzte Aktualisierung: 17. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz