Sie haben etwas gefunden?
Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel), sind Sie als Finder zur Rückgabe an den Verlustträger bzw. zur Abgabe bei der zuständigen Behörde (Fundbüro) verpflichtet.
Die zuständige Behörde ist in den meisten Fällen die Gemeinde, in der Sie den Gegenstand gefunden haben. Die Abgabe bei der Polizei ist seit 1. Februar 2003 nicht mehr möglich.
Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.
Als Finder haben Sie gegenüber dem Eigentümer Anspruch auf Ersatz des notwendigen und zweckmäßigen Aufwandes (z.B. Fahrtkosten) sowie auf Finderlohn. Die Höhe des Finderlohnes ist abhängig davon, ob der Gegenstand verloren oder vergessen wurde.
Sie haben etwas verloren?
Es gibt viele ehrliche Finder, die gefundene Gegenstände auf ein Fundamt bringen. Dort wird der Fund von allen teilnehmenden Fundämtern in der zentralen fundamt.gv.at Datenbank erfasst.
Sie können selbst eine Verlustmeldung erstellen und Ihren Gegenstand beschreiben. Anschließend erhalten Sie passende Treffer vorgeschlagen.
Ist Ihr Gegenstand bereits in dieser Trefferliste? Wunderbar – kontaktieren Sie das zuständige Fundamt und holen Sie Ihren Gegenstand wieder ab.
Wird Ihr Gegenstand (noch) nicht in der Trefferliste angezeigt, dann können Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal „nachsuchen“. Sollte der Gegenstand zwischenzeitlich im Fundamt abgegeben werden, kann Sie das Fundamt aufgrund der von Ihnen erstellten Verlustmeldung sehr rasch kontaktieren.
Und sollten Sie den gesuchten Gegenstand wiedergefunden haben, dann können Sie, wenn Sie eine Verlustmeldung erstellt haben, diese einfach über den Link, den Sie per E-Mail bekommen haben wieder deaktivieren.