Wasserbenützungsgebühr

Zuständig

Eigentümer von angeschlossenen bebauten Grundstücken haben   

je m³ Wasser .......................................................... € 1,94

und

pro beigestellten Wasserzähler
eine monatliche Gebühr von ...................................... € 2,09

jeweils inkl. 10 % USt.

zu entrichten. 

Gültigkeit ab: 01.01.2024

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