Wasseranschlussgebühr

Zuständig

Die Wasserleitungs-Mindestanschlussgebühr beträgt für
bebaute Grundstücke .................................................... € 2.752,20

das entspricht einer Gebührenfläche von 150 m².

Jeder weitere Quadratmeter kostet ................................ €      18,35

Gebühren jeweils inkl. 10 % USt.

Gültigkeit ab: 01.01.2024

Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke ist die auf volle Quadratmeter abgerundete Fläche der an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Bauwerke, und zwar:
a) bei eingeschossigen Bauwerken die bebaute Grundfläche,
b) bei mehrgeschossigen Bauwerken die Summe der Geschossflächen.

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