Kanalbenützungsgebühr

Zuständig

Eigentümer von angeschlossenen bebauten Grundstücken haben   

je m² der Bemessungsgrundlage (bebaute Fläche) jährlich ................. € 0,66

und

je m³ verbrauchten Wassers .......................................................... € 3,61

jeweils inkl. 10 % USt.

zu entrichten.

Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke ist die auf volle Quadratmeter abgerundete Fläche der an die Kanalisationsanlage unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Bauwerke, und zwar:
a) bei eingeschossigen Bauwerken die bebaute Grundfläche,
b) bei mehrgeschossigen Bauwerken die Summe der Geschossflächen.

Gültigkeit ab: 01.01.2024

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